Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 24.06.2025

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten u.a. gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Harzer Tourismusverband e. V. bemüht sich, die im Folgenden genannten Websiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.harzinfo.de, www.harzinfo-shop.de, www.harzcard.info, wintersport.harzinfo.de, www.genuss-bike-paradies.com, www.brockenbande.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie kartografische Inhalte:

  • Kartenanwendungen auf der Webseite
  • kartografische Widgets der Outdooractive AG

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Darstellung von Kartenanwendungen ist gemäß der §§ 9a ff NBGG aus der Pflicht der barrierearmen Darstellung ausgenommen und technisch nicht möglich.

Darüber hinaus sind nicht barrierefrei:

PDF-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei.

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken fehlen teilweise.
  • Einzelne Bedienelemente sind mit der Tastatur schwer erreichbar.
  • Einige Farben und Kontraste entsprechen nicht den empfohlenen Mindestwerten.

Diese Erklärung wurde in der aktuellen Fassung am 24.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
E-Mail: info@harzinfo.de
Telefon: 05321 3404 0
Postanschrift: Marktplatz 10, 38640 Goslar

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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