© HAHNENKLEE tourismus marketibg gmbh, Foto: Michel Gerlach

Baden im UNESCO Welterbe

Im Oberharz eröffnet sich dem Besucher eine wahre „Seenplatte“. Von vielen Gästen kaum erwartet, ist dies nicht nur ein landschaftliches Kleinod, sondern ein Kulturdenkmal von Weltrang.

Die UNESCO erweiterte 2010 die Welterbestätte Bergwerk Rammelsberg und Altstadt Goslar um die Oberharzer Wasserwirtschaft. Somit bietet der Harz nun außergewöhnlichen Badespaß inmitten eines Weltkulturerbes. Die Harzwasserwerke betreiben noch über 60 Teiche sowie über 90 Kilometer Gräben und unterirdische Wasserläufe, die vor mehreren Jahrhunderten von den Bergleuten angelegt wurden. In rund 50 Teichen, teilweise einsam mitten im Wald gelegen, ist das Badevergnügen unbegrenzt möglich. Trinkwasserschutzgebiet und Naturschutzbereiche sind hingegen entsprechend gekennzeichnet. Hier ist das Baden verboten. Nicht erlaubt ist das Baden in Hahnenklee im Auerhahnteich und im Neuen Grumbacher Teich, bei Clausthal-Zellerfeld im Oberen und Mittleren Kellerhalsteich sowie im Mittleren und Unteren Pfauenteich, im Hirschler Teich, dem Jägersbleeker und dem Fortuner Teich.

Offizielle Badestellen im Bereich der Harzwasserwerke gibt es am Kuttelbacher Teich (Hahnenklee), Oberen Hausherzberger Teich (Clausthal), Wiesenbeker Teich (Bad Lauterberg) und am Kleinen Okerteich (Altenau), der nicht unter Betreuung durch die Harzwasserwerke steht. Auch Talsperren des Harzes werden gern zum Baden und für Wassersport genutzt. Möglich ist es in der Okertalsperre, im Innerste- und Oderstausee. Allerdings sind manche Talsperren reine Trinkwassertalsperren und haben striktes Badeverbot. Reine Trinkwassertalsperren mit striktem Badeverbot sind im niedersächsischen Harz die Grane-, die Söse- und Eckertalsperre. In Sachsen-Anhalt ist, bis auf den Stausee Kelbra, in allen Talsperren das Baden und das Befahren mit Booten, Sportgeräten oder sonstigen Wasserfahrzeugen verboten.

 

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